letzte Aktualisierung: 26.03.2021
Auch während des bundesweiten Lockdowns bleibt mein Studio weiterhin geöffnet.
Ein negativer Schnelltest ist nicht erforderlich.
Gerne kannst du HIER einen Termin vereinbaren.
Als Dienstleistungsbetrieb betreibe ich keinen Handel mit Waren wie Bilderrahmen o. Ä.. Die Photographie stellt ein offizielles Handwerk da, somit bin ich von der Schließung des Betriebs, während des Lockdowns, ausgenommen.
Auszug aus der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Stand 15.12.2020 | 16:00
Uhr
§ 8 Einzelhandel
(1) Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
§ 8 Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, soweit der Verkauf nur von untergeordneter Bedeutung ist.
FAQ
Muss ich im Studio einen Mundschutz tragen?
Im Flur, Empfangsbereich und während der Auswahl von Photos ist ein Mundschutz Pflicht. Im Shooting brauchst du ihn natürlich nicht zu tragen, da hier der nötige Abstand gewährleistet ist.
Muss ich einen negativen Schnelltest vorlegen?
Nein!
Aus wie vielen Haushalten dürfen wir kommen?
Bitte habt Verständnis dafür, dass aufgrund der aktuellen Richtlinien nur Personen aus einem Haushalt bei einem Shooting anwesend sein dürfen.
Wie wird die Begegnung mit anderen Kunden vermieden?
Es wird stets auf die Einhaltung aktueller Regeln geachtet, sodass keine Terminüberschneidungen entstehen. Bitte unterstützt mich dabei, in dem du pünktlich erscheinst.
Werden die Studio-Accessoires regelmäßig gereinigt?
Selbstverständlich desinfiziere ich Möbel und Accessoires regelmäßig und achte auf ein besonders hohes Maß an Sauberkeit.
Hast du noch Fragen?
Schreibe mir HIER eine Nachricht!
Gemeinsam kommen wir durch diese Zeit!